Die GWI Gemeindewerke Ismaning (kurz: GWI) sind als Betreiber der Website bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für die GWI gelten folgende Rechtsvorschriften:
- Bayerisches Gesetz zur Gleichstellung, Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderung (Bayerisches Behindertengleichstellungsgesetz – BayBGG) und
- Bayerische Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BayBITV)
Die Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.gwi-info.de. Diese Seite wird fortlaufend weiterentwickelt – auch mit Blick auf Barrierefreiheitskriterien.
Unterstützung der barrierefreien Website-Nutzung
Zur Verbesserung der Barrierefreiheit steht ein Tool zur Verfügung. Dieses erlaubt eine eigene Anpassung von:
- Kontrasten
- Farbschemata
- Sättigung
- Inhaltsskalierung
- Schriftgröße
- Hervorhebung von Links
- Hervorhebung von Überschriften
- Vorlesefunktion
- Schriftformatierungen (z. B. Zeilenhöhe, Buchstabenabstand usw.)
Prüfung der Barrierefreiheit
Die Seite wurde mit Hilfe des BITV-Tests geprüft:
Standard: BITV 2.0 / EN 301 549
Startadresse: https://www.gwi-info.de
Letztes Prüfdatum: 25.11.2024
Ergebnis der Prüfung
Der Internetauftritt der GWI ist in folgenden Punkten nicht barrierefrei:
- Die Farbkontraste entsprechen zum Teil nicht den Kriterien für Barrierefreiheit (können jedoch mit dem Barrierefreiheits-Tool angepasst werden).
- an einigen Stellen gibt es redundante Alternativtexte, redundante Title-Attribute, redundante Links
- die Reihenfolge der Überschriften ist nicht auf allen Seiten eingehalten
- bei der Skalierung der Inhalte ist eine korrekte Darstellung der Inhalte nicht immer gegeben
- PDF-Dateien sind hinsichtlich der Barrierefreiheit überarbeitet, jedoch nicht komplett barrierefrei
An der Behebung der Stellen, die nicht barrierefrei sind, arbeiten wir.
Feedback und Kontaktangaben
An der Behebung der Stellen, die nicht barrierefrei sind, arbeiten wir.
Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns im folgenden Online-Formular mitteilen:
Durchsetzungsverfahren
Sollten wir Ihre Rückmeldungen nicht zu Ihrer Befriedigung bearbeiten, können Sie sich an das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung wenden. Dieses prüft auf Antrag, ob im Rahmen der Überwachung gegenüber dem Verpflichteten Maßnahmen erforderlich sind.
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
St.-Martin-Str. 47
81541 München
E-Mail: bitv[at]bayern.de
Internet: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html