Neubau und Änderungen
Die Grundstücksanschlüsse einschließlich der Wasserzähleranlagen werden durch die Gemeindewerke Ismaning auf Antrag hergestellt und geändert.
Entsprechende Formulare finden Sie hier.
Schutz des Trinkwassers bei leerstehenden Gebäuden und Betriebsunterbrechungen
Sollten Sie durch Betriebsunterbrechung Gebäude oder Gebäudeeinheiten nicht mehr nutzen können, müssen Sie sicherstellen, dass das Trinkwasser dort auch weiterhin geschützt ist.
Dies können Sie entweder durch:
- wöchentliches Spülen der gesamten Trinkwasser-Installation an allen Entnahmestellen (Wasserhähne, Duschen, Toiletten, etc.) oder
- durch vorübergehende Stilllegung (Absperrung an der Hausabsperrarmatur) sicherstellen.
Nach einer vorübergehenden Stilllegung müssen die Leitungen anschließend gründlich gespült werden. Bei einer Stilllegung von mehr als 6 Monaten müssen Sie hierzu ein Fachinstallationsunternehmen beauftragen. Ab einem Jahr Stilllegung muss der Hausanschluss vom Gebäude getrennt werden.
Nähere Informationen finden Sie in nachstehenden Informationsbroschüren.
Richtiger Umgang mit Trinkwasser
Stilllegung Trinkwasser-Installation
Installateurverzeichnis
Arbeiten an der Wasserversorgungsanlage des Grundstückseigentümers dürfen nur durch eine in ein Installateurverzeichnis eines Wasserversorgungsunternehmen eingetragene Firma durchgeführt werden. Das Installateurverzeichnis der Gemeindewerke Ismaning steht Ihnen unter nachfolgendem Link zur Verfügung: