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Mit unserem Erdgas liefern wir Ihnen
komfortable und umweltfreundliche Wärme

Ob zum Heizen oder Kochen – mit Erdgas nutzen Sie eine effiziente und emissionsarme Technologie.

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FAQ – Häufig gestellte Fragen

Unsere Antworten auf Ihre Fragen ...

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Wie kann ich meinen Abschlag ändern?

Eine Änderung Ihres monatlichen Abschlags ist im Prinzip jederzeit möglich. Schicken Sie uns einfach eine kurze E-Mail oder rufen Sie uns an.

Wann wird mir die Abschlagshöhe mitgeteilt?

Als Neukunde erhalten Sie eine Vertragsbestätigung, in welcher der aktuelle Abschlag angegeben ist. Dann wird bei jeder Jahresabrechnung zum 30.09. der neue Abschlag anhand Ihres letztjährigen Verbrauchs berechnet und auf der Rechnung mit angegeben. Dieser ist dann wieder gültig von Oktober – August.

Ich ziehe um. Was muss ich tun?

Für die An- bzw. Abmeldung der Gasversorgung finden Sie auf unseren Serviceseiten die jeweiligen Formulare. Nach Übergabe füllen Sie diese bitte vollständig aus und senden diese an uns ab. Gerne senden wir Ihnen auf Wunsch die An- bzw. Abmeldekarten auf dem Postweg zu.

Kann ich weiterhin Gas von der GVI beziehen, wenn ich aus Ismaning wegziehe?

Derzeit ist eine Versorgung mit Erdgas außerhalb unseres Netzgebiets (Ismaning) nicht möglich.

Warum werden bei der Abrechnung die Tage bis zum 30.09. geschätzt?

... und was kann ich tun, damit per 30.09. der korrekte Zählerstand abgerechnet wird?

Wir erstellen jedes Jahr zum 30.09. eine Stichtagsabrechnung, d.h. alle unsere Kunden werden zu diesem festen Termin abgerechnet. Sollten Sie also zum 15.09. Ihren Gaszähler ablesen und uns den Stand mitteilen, wird von uns der Zeitraum 16.09. – 30.09. anhand Ihres Verbrauchs plausibel geschätzt.

Um eine Schätzung zu umgehen, können Sie auch bis zum 30.09. warten, dann den Gaszählerstand ablesen und uns diesen mitteilen.

Meine Jahresabrechnung weist eine Gutschrift aus. Wie bekomme ich diese?

Kunden, die uns keine Einzugsermächtigung erteilt haben und bei denen keine Bankverbindung hinterlegt ist, erhalten die Gutschrift der Jahresabrechnung als Verrechnungsscheck per Post. Diesen können Sie bei Ihrem Kreditinstitut dann einlösen.

Sollten Sie das Guthaben einmalig auf Ihr Konto überwiesen haben wollen, bitten wir Sie sich mit unserer Buchhaltung in Verbindung zu setzen.

Ihre Frage wurde hier nicht beantwortet? Dann melden Sie sich bei uns unter der Tel. 089 / 96 05 76 - 0.


GEMEINSAM FÜR SIE DA:

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