Unsere Antworten auf Ihre Fragen ...
Eine Änderung Ihres monatlichen Abschlags ist im Prinzip jederzeit möglich. Schicken Sie uns einfach eine kurze E-Mail oder rufen Sie uns an.
Als Neukunde erhalten Sie eine Vertragsbestätigung, in welcher der aktuelle Abschlag angegeben ist. Dann wird bei jeder Jahresabrechnung zum 31.12. der neue Abschlag anhand Ihres letztjährigen Verbrauchs berechnet (siehe auch: Wie errechnet sich mein monatlicher Abschlag?) und auf der Rechnung angegeben. Dieser ist dann wieder gültig von Januar – November.
Bei der Jahresabrechnung wird Ihr aktueller Verbrauch ermittelt. Dieser wird mit dem aktuellen Preis multipliziert und die Jahresgrundgebühr hinzugerechnet. Die errechneten Gesamtkosten werden dann auf 11 monatliche Abschläge umgelegt.
Beispiel:
Ihr Jahresverbrauch betrug 1.800 kWh. Der Preis ist 0,2672 Euro/kWh und die Grundgebühr beträgt 90 €/Jahr.
1.800 kWh x 0,2672 Euro/kWh = 480,96 Euro
+ Grundgebühr 90 Euro/Jahr = 570,96 Euro (Jahreskosten)
Ihr monatlicher Abschlag beträgt: 570,96 Euro : 11 Abschläge = 52 Euro mtl.
Es gibt zwei verschiedene Arten von Stromzählern.
ET steht für den Eintarifzähler, d.h. Ihr Stromverbrauch wird 24 h auf ein Zählwerk gezählt und über einen Preis abgerechnet.
HT und NT stehen für Hochtarif und Niedertarif (Zweitarifzähler). Hierbei wird zwischen dem sogenannten „Tagstrom“ und „Nachtstrom“ unterschieden. Ihr Zähler hat zwei Zählwerke, welche anhand des eingebauten Schaltgeräts und den geltenden Schwachlastzeiten umschaltet. Beim Zweitarifzähler haben Sie unterschiedliche Preise für die Tagzeit (HT) und Nachtzeit (NT). Für weitere Informationen zum Zweitarifzähler fordern Sie bei uns das Infoblatt zur Schwachlastregelung an.
Für die An- bzw. Abmeldung der Stromversorgung finden Sie auf unseren Serviceseiten die jeweiligen Formulare. Nach Wohnungsübergabe füllen Sie diese bitte vollständig aus und senden diese an uns ab. Gerne senden wir Ihnen auf Wunsch die An- bzw. Abmeldekarten auf dem Postweg zu.
Das ist möglich, sofern folgende Voraussetzungen gegeben sind:
- In Ihrem neuen Ort ist Bayernwerk AG der zuständige Netzbetreiber.
- Es handelt sich bei dem Zähler um einen reinen Stromzähler (keine Heizung).
- Ihr Jahresverbrauch beträgt maximal 100.000 kWh.
Weitere Informationen sehen Sie direkt bei unserem „i-friends“ Tarif. Gerne beraten wir Sie zu diesem Thema auch telefonisch oder persönlich.
Ihre Frage wurde hier nicht beantwortet? Dann melden Sie sich bei uns unter der Tel. 089 / 96 05 76 - 0.