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Unsere Stromprodukte sind genau
auf Ihren Bedarf zugeschnitten

Ob kostenbewusst oder ökologisch, ob Single oder Großunternehmen: Wie bieten auch Ihnen den passenden Tarif.

Foto FAQ – Häufig gestellte Fragen

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Unsere Antworten auf Ihre Fragen ...

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Wie kann ich meinen Abschlag ändern?

Eine Änderung Ihres monatlichen Abschlags ist im Prinzip jederzeit möglich. Schicken Sie uns einfach eine kurze E-Mail oder rufen Sie uns an.

Wann wird mir die Abschlagshöhe mitgeteilt?

Als Neukunde erhalten Sie eine Vertragsbestätigung, in welcher der aktuelle Abschlag angegeben ist. Dann wird bei jeder Jahresabrechnung zum 31.12. der neue Abschlag anhand Ihres letztjährigen Verbrauchs berechnet (siehe auch: Wie errechnet sich mein monatlicher Abschlag?) und auf der Rechnung angegeben. Dieser ist dann wieder gültig von Januar – November.

Wie errechnet sich der monatliche Abschlag?

Bei der Jahresabrechnung wird Ihr aktueller Verbrauch ermittelt. Dieser wird mit dem aktuellen Preis multipliziert und die Jahresgrundgebühr hinzugerechnet. Die errechneten Gesamtkosten werden dann auf 11 monatliche Abschläge umgelegt.

Beispiel:
Ihr Jahresverbrauch betrug 1.800 kWh. Der Preis ist 0,2672 Euro/kWh und die Grundgebühr beträgt 90 €/Jahr.

1.800 kWh x 0,2672 Euro/kWh = 480,96 Euro
+ Grundgebühr 90 Euro/Jahr = 570,96 Euro (Jahreskosten)
Ihr monatlicher Abschlag beträgt: 570,96 Euro : 11 Abschläge = 52 Euro mtl.

Was bedeutet ET bzw. HT und NT?

Es gibt zwei verschiedene Arten von Stromzählern.

ET steht für den Eintarifzähler, d.h. Ihr Stromverbrauch wird 24 h auf ein Zählwerk gezählt und über einen Preis abgerechnet.

HT und NT stehen für Hochtarif und Niedertarif (Zweitarifzähler). Hierbei wird zwischen dem sogenannten „Tagstrom“ und „Nachtstrom“ unterschieden. Ihr Zähler hat zwei Zählwerke, welche anhand des eingebauten Schaltgeräts und den geltenden Schwachlastzeiten umschaltet. Beim Zweitarifzähler haben Sie unterschiedliche Preise für die Tagzeit (HT) und Nachtzeit (NT). Für weitere Informationen zum Zweitarifzähler fordern Sie bei uns das Infoblatt zur Schwachlastregelung an.

Ich ziehe um. Was muss ich tun?

Für die An- bzw. Abmeldung der Stromversorgung finden Sie auf unseren Serviceseiten die jeweiligen Formulare. Nach Wohnungsübergabe füllen Sie diese bitte vollständig aus und senden diese an uns ab. Gerne senden wir Ihnen auf Wunsch die An- bzw. Abmeldekarten auf dem Postweg zu.

Kann ich weiterhin Strom von der SVI beziehen, wenn ich aus Ismaning wegziehe?

Das ist möglich, sofern folgende Voraussetzungen gegeben sind:

  • In Ihrem neuen Ort ist Bayernwerk AG der zuständige Netzbetreiber.
  • Es handelt sich bei dem Zähler um einen reinen Stromzähler (keine Heizung).
  • Ihr Jahresverbrauch beträgt maximal 100.000 kWh.

Weitere Informationen sehen Sie direkt bei unserem „i-friends“ Tarif. Gerne beraten wir Sie zu diesem Thema auch telefonisch oder persönlich.

Ihre Frage wurde hier nicht beantwortet? Dann melden Sie sich bei uns unter der Tel. 089 / 96 05 76 - 0.


GEMEINSAM FÜR SIE DA:

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