Der Großteil für Steuern, Umlagen und Abgaben
Beim Strompreis ist es ähnlich wie beim Benzinpreis: Der größte Teil geht in die Staatskasse oder ist staatlich festgelegt. Fast drei Viertel des Bruttopreises bestehen mittlerweile aus Umlagen, Abgaben, Steuern und regulierten Entgelten, sind also von den Stromerzeugern und -versorgern nicht zu beeinflussen.
Nur der blau markierte Kostenblock „Energie und Vertrieb“ steht – in engen Grenzen – noch unter dem Einfluss des Versorgers. Alle andersfarbig dargestellten Kostenbestandteile sind staatlich festgelegt oder anderweitig reguliert. Die Übersicht zeigt deutlich: Die Einflussmöglichkeiten des Stromversorgers auf den Strompreis sind gering. Trotzdem wird die SVI sich auch weiterhin bemühen, durch Optimierungen, beispielsweise bei der Strombeschaffung, ihren Kunden einen wirtschaftlich vernünftigen und bezahlbaren Strompreis anbieten zu können.
Die Zusammensetzung des Strompreises der SVI für 2024 setzt sich wie folgt dar: