Grundversorger
Grundversorger nach § 36 Abs. 1 EnWG ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, dass die meisten Haushaltskunden nach § 3 Nr. 22 EnWG in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.
Zum 01.07.2024 ist im Stromnetzgebiet der Stromversorgung Ismaning GmbH (Netzabteilung) die Stromversorgung Ismaning GmbH (Vertriebsabteilung) für die Belieferung von Letztverbrauchern mit elektrischer Energie bis zum 31.12.2027 als Grundversorger festgestellt worden.
Die nächste Feststellung des Grundversorgers im Netzgebiet der Stromversorgung Ismaning GmbH erfolgt zum 01.07.2027.
Ersatzversorgung
Nach § 38 EnWG befinden sich Letztverbraucher, welche Energie (Strom) beziehen, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann, in der Ersatzversorgung.
Die Ersatzversorgung wird vom aktuellen Grundversorger des Netzgebietes der Stromversorgung Ismaning GmbH durchgeführt. Welches Energieversorgungsunternehmen derzeit Grundversorger im Netzgebiet ist, ist oben nachzulesen.