Netzzugang, Messung und Entgelte
In unserem Netznutzungsbereich finden Sie alle wichtigen Informationen sowie relevanten Verträge und Preisblätter zum Netzzugang, der Netznutzung, zu Messung, Abrechnung und Sperrung.
Sollten Sie hier etwas vermissen, schauen Sie bitte in die Menüpunkte Netzanschluss und Lieferanten.
Wichtige Infos in der Übersicht
Wenn Sie Kunde nach dem Standardlastprofilverfahren (SLP) sind, schließen Sie mit Ihrem Lieferanten üblicherweise einen Stromliefervertrag mit integrierter Netznutzung ab, einen so genannten All-inclusive-Vertrag. Der Vertrag regelt, dass Ihr Lieferant die Netznutzung an den Netzbetreiber bezahlt und Ihnen weiterberechnet. Die relevanten Netz-, ggf. Mess- und Abrechnungsentgelte finden Sie weiter unten auf der Seite in dem aktuellen Netznutzungspreisblatt.
Sie gelten als Haushalts- oder Gewerbekunde, wenn Ihr Stromverbrauch im Jahr weniger als 100.000 kWh und weniger als 30 kW Leistung beträgt.
Wenn Sie Industrie- oder Großgewerbekunden sind, schließen Sie mit uns einen individuellen Netznutzungsvertrag ab. Sie haben dabei die Möglichkeit die Netzentgelte gemäß einem All-inclusive-Vertrag an den Lieferanten zu entrichten oder selbst an den Netzbetreiber zu zahlen. Dies gilt ebenfalls für die Mess- und Abrechnungsentgelte, insofern Sie keinen anderen Messstellenbetreiber damit beauftragt haben.
Die für Sie und den Lieferanten relevanten Netz-, ggf. Mess- und Abrechnungsentgelte finden Sie weiter unten auf der Seite in dem aktuellen Netznutzungspreisblatt.
Als Industrie und Großgewerbekunde gelten Sie, wenn Ihr jährlicher Stromverbrauch größer als 100.000 kWh oder mehr als 30 kW Leistung ausfällt.
Sollten Sie eine Belieferung im Wege der Beistellung in Erwägung ziehen, senden wir Ihnen gerne einen Vordruck eines Beistellungsvertrages zu.
Eine Beistellung bei Haushaltskunden führen wir gemäß unserer Allgemeinen Tarife in der jeweils gültigen Fassung durch.
Beliefert ein Lieferant Tarifkunden im Rahmen eines Schwachlasttarifs oder der dem Schwachlasttarif entsprechenden Zone eines zeitvariablen Tarifs (Schwachlaststrom) im Sinne der Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas (Konzessionsabgabenverordnung, KAV), wird die SVI Stromversorgung Ismaning GmbH für Entnahmen im Rahmen eines Schwachlasttarifs bzw. zeitvariablen Tarifs nur den nach § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 KAV zulässigen Höchstbetrag an Konzessionsabgabe vom Lieferanten fordern.
Schwachlastzeit:
HT: Mo - Fr 6:00 - 22:00 Uhr | Sa 6:00 - 13:00 Uhr OBIS-Code: 1-1:1.8.1
NT: restliche Zeit OBIS-Code: 1-1:1.8.2Beim Thermo-Tarif gilt zusätzlich bei Neuanlagen:
- Maximal 4 mal 1 Stunde Sperrzeit, zeitlich variabel,
Freigabezeit zwischen zwei Sperrungen nicht kürzer als die vorangegangene Sperrzeit. - Alle Anlagen werden mit getrennter Doppeltarifmessung ausgestattet.
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Abrechnung einer Konzessionsabgabe für Schwachlaststrom ist, dass der Lieferant den Tarifkunden im Rahmen eines Schwachlasttarifs oder der dem Schwachlasttarif entsprechenden Zone eines zeitvariablen Tarifs im Sinne der KAV beliefert. Dazu ist laut Urteil des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 20.06.2017 – EnZR 32/16) erforderlich, dass der Tarif für Lieferungen in der Schwachlastzeit auch ohne rechnerische Einbeziehung der verringerten Konzessionsabgabe einen geringeren Arbeitspreis vorsieht als für Lieferungen in den übrigen Zeiträumen.
Das vom Lieferanten angewendete Schwachlastzeitfenster muss dabei dem von der SVI Stromversorgung Ismaning GmbH veröffentlichten Schwachlastzeitfenster (NT) entsprechen oder innerhalb dieses Zeitfensters liegen.
Weitere Voraussetzung ist, dass die während der Schwachlastzeit bezogene elektrische Arbeit (Schwachlastarbeit) durch einen Zweitarifzähler (Doppeltarifzähler) separat gemessen wird und entsprechend der GPKE-Vorgaben gemeldet wird. Eine rechnerische Ermittlung der Schwachlastmenge ist nicht zulässig.
Nachweis
Der Lieferant hat das Vorliegen eines Tarifs, der die Voraussetzungen eines Schwachlasttarifs erfüllt, gegenüber der SVI Stromversorgung Ismaning GmbH darzulegen und nachzuweisen.
Die SVI Stromversorgung Ismaning GmbH rechnet grundsätzlich bis zum Ende eines Kalenderjahres zunächst die reguläre Konzessionsabgabe ab. Soweit der Lieferant für das jeweilige Kalenderjahr nachträglich den Nachweis für das Vorliegen der Voraussetzungen eines Schwachlasttarifs erbringt, wird die SVI Stromversorgung Ismaning GmbH die insoweit zu viel gezahlte Konzessionsabgabe erstatten. Der Nachweis ist zeitnah nach Ende des jeweiligen Kalenderjahres zu erbringen.
Der Nachweis ist in geeigneter, nachprüfbarer Form zu erbringen, bevorzugt gemäß § 2 Abs. 6 Satz 3 KAV durch das Testat eines Wirtschaftsprüfers oder vereidigten Buchprüfers. Dabei sind die betreffenden Marktlokationen konkret zu benennen.
Wenn Sie es wünschen, kann der Messstellenbetrieb als auch die Ab- bzw. Auslesung des Zählers von einem Messstellenbetreiber durchgeführt werden. Dies wird im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und ergänzend im Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) geregelt.
Die formale Voraussetzung dafür ist, dass der Messstellenbetreiber mit uns als Verteilnetzbetreiber einen Messstellenrahmenvertrag abgeschlossen hat. Dieser Vertrag regelt die Rechte und Pflichten zum Einbau, Ausbau, Betrieb und Wartung von Messeinrichtungen als auch die technischen Bedingungen. Die Abrechnung dieser Leistungen übernimmt der Messstellenbetreiber bzw. Ihr Lieferant.
Verträge des Netzanschlusses an das Energieversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung in Niederspannung, die bis zum 12. Juli 2005 geschlossen wurden, wurden von Seiten der SVI Stromversorgung Ismaning GmbH angepasst. Für diese Vertragsverhältnisse gelten ab dem 24.04.2007 die Regelungen der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung – Niederspannungsanschlussverordnung – NAV (Bundesgesetzblatt vom 7. November 2006, Teil I, S. 2477 ff.).
Die SVI Stromversorgung Ismaning GmbH ist nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz berechtigt, an ihr Netz unmittelbar oder mittelbar angeschlossene Einspeiser und Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen zu regeln, soweit andernfalls im jeweiligen Netzbereich ein Netzengpass entstünde. Die betroffenen Anlagenbetreiber werden im Falle einer Regelung informiert.
Ziel des Einspeisemanagements ist die Sicherstellung der Versorgungssicherheit bei gleichzeitig größtmöglicher Einspeisung von Strom aus Erneuerbaren-Energien-Anlagen unter Berücksichtigung der betriebs- und volkswirtschaftlich geringsten Kosten.
Einspeisemanagement beschreibt die temporäre Reduzierung der Einspeiseleistung von Erneuerbaren Energien-, Grubengas- und Kraft-Wärmekopplungsanlagen. Hierbei werden die betroffenen Anlagen über ein vom Netzbetreiber versendetes Signal aufgefordert, ihre Einspeiseleistung je nach Erfordernis herabzuregeln. Sobald die kritische Netzsituation beendet ist, zeigt die Rücknahme des Reduktionssignals dem Anlagenbetreiber die Möglichkeit zur vollen Einspeisung an (100 %-Signal).
Das Übertragungssignal wird im Netzgebiet der Bayernwerk Netz GmbH mittels der Funkrundsteuertechnik bzw. der Fernwirktechnik versendet.
Unter folgendem Link erreichen Sie die Seite der Bayernwerk Netz GmbH, die im Rahmen einer Netzführungsvereinbarung das Einspeisemanagement und die Veröffentlichung in unserem Netz betreibt: Bayernwerk
Dort finden Sie die prognostizierten, aktuellen und abgeschlossenen Maßnahmen des Einspeisemanagements. Als zusätzlicher Service für Sie wird ein kostenloser RSS-Feed zur Verfügung gestellt, der die Informationen direkt an Sie versendet, so dass Sie schnell und komfortabel auf dem Laufenden bleiben.
Gemäß § 52 Abs. 1 EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz vom 25.10.2008) sind im Folgenden die für die Ermittlung der auszugleichenden Energiemengen und Vergütungszahlungen erforderlichen Angaben veröffentlicht.
EEG-Einspeisungen im Jahr 2022
Netzbetreiber (VNB): SVI Stromversorgung Ismaning GmbH
Betriebsnummer der Bundesnetzagentur: 10001405
Netznummer der Bundesnetzagentur: 1
Vorgelagerter Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB): TenneT TSO GmbH
Einleitung
Gemäß § 15 Abs. 2 Nr. 2 EEG ist der Netzbetreiber verpflichtet, einen Bericht über die Ermittlung der nach § 14a mitgeteilten Daten zu veröffentlichen. Dieser Pflicht kommt die SVI Stromversorgung Ismaning GmbH mit diesem Dokument nach.
Grundsystematik
Die gemäß §§ 6-12 EEG durch den aufnahmeverpflichteten Verteilnetzbetreiber an die Anlagenbetreiber ausbezahlten Vergütungen werden gemäß § 5 EEG durch den vorgelagerten Übertragungsnetzbetreiber, abzgl. der nach § 18 Abs. 2 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) ermittelten vermiedenen Netzentgelte, dem aufnahmeverpflichteten Verteilnetzbetreiber erstattet.
Berechnung der vermiedenen Netzentgelte
Entsprechend dem Kalkulationsleitfaden des VDN zum §18 StromNEV wurden je Netzebene die Vermeidungsleistung und die Vermeidungsarbeit ermittelt. Unter Ansatz der dabei ermittelten Skalierungsfaktoren wurden aus den Netzentgelten der jeweils nächsthöheren Netzebene der Arbeits- und Leistungspreis für die vermiedenen Netzentgelte ermittelt. Die unterjährigen Preisanpassungen wurden durch eine Mischpreisbildung (pro-rata-Verfahren) berücksichtigt.
Bei Anlagen mit nicht maßgeblichem Anteil an der Vermeidungsleistung sowie bei allen EEG-Anlagen wurde die Leistung gemäß Kalkulationsleitfaden verstetigt. Dabei wurde einheitlich das Verfahren nach §12 Abs. 2 EEG angewendet. Anlagen ohne Lastgangmessung wurde kein Leistungsanteil zugeordnet.
Datenermittlung
Meldungen von Anlagenbetreibern an die SVI Stromversorgung Ismaning GmbH
Von den EEG-Anlagenbetreibern, deren Anlagen an das Netz der SVI Stromversorgung Ismaning GmbH angeschlossen sind, wurden die für die Vergütungszahlungen und den bundesweiten Ausgleich erforderlichen Daten gemäß § 14a Abs. 1 und 2 EEG angefordert, sofern sie nicht bereits vorlagen.
Meldungen der SVI Stromversorgung Ismaning GmbH an die TenneT TSO GmbH
Die für den bundesweiten Ausgleich erforderlichen Daten wurden gemäß § 14a Abs. 3 EEG an die TenneT TSO GmbH übermittelt. Die auf die einzelnen Energieträger aggregierten Daten wurden durch einen Wirtschaftsprüfer im Sinne des § 14a Abs. 7 bescheinigt. Ein Exemplar der Bescheinigung wurde der TenneT TSO GmbH zur Verfügung gestellt.
Energiemengen nach EEG
Durch die SVI Stromversorgung Ismaning GmbH wurden folgende Energiemengen in den Belastungsausgleich eingebracht:
Strommenge je Energieart 2022
Installierte Leistung zum 31.12.2022:
- Solare Strahlungsenergie 8.635 kWp
- Biomasse 1.000 kW
Nach EEG vergütete Jahresarbeit:
- Solare Strahlungsenergie 6.138.752 kWh
- Biomasse 0 kWh (Direktvermarktung)
Preisblatt Netznutzung
Preisblatt vorläufige Netzentgelte ab 01.01.2025
Preisblatt endgültige Netzentgelte ab 01.01.2024
Messen/ Abrechnung
Messstellenbetreiberrahmenvertrag Strom
Zertifikate
Zertifikat Strom (zip-Datei)
Edifact Schlüssel (zip-Datei)
Übertragungsnetzbetreiber
Der Übertragungsnetzbetreiber für Stromkunden ist die TenneT TSO GmbH. Für die Standardlastprofile kommt die Obergrenze von 100.000 kWh zum Einsatz. Die Standardlastprofile werden entsprechend der Leitfaden des BDEW verwendet (siehe auch Anlage 3 zum Lieferantenvertrag Strom).
Kontakt
Die für Sie passenden Ansprechpartner im Netzbereich finden Sie im folgenden Datenblatt: