Grundversorger
Grundversorger nach § 36 Abs. 1 EnWG ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, dass die meisten Haushaltskunden nach § 3 Nr. 22 EnWG in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.
Zum 01.07.2024 ist im Gasnetzgebiet der Gasversorgung Ismaning GmbH (Netzabteilung) die Gasversorgung Ismaning GmbH (Vertriebsabteilung) für die Belieferung von Letztverbrauchern mit Erdgas bis zum 31.12.2027 als Grundversorger festgestellt worden.
Das Gasnetzgebiet der Gasversorgung Ismaning GmbH erstreckt sich über das Konzessionsgebiet der Gemeinde Ismaning (Postleitzahl: 85737, Amtlicher Gemeindeschlüssel: 09184130).
Die nächste Feststellung des Grundversorgers im Netzgebiet der Gasversorgung Ismaning GmbH erfolgt zum 01.07.2027.
Ersatzversorgung
Nach § 38 EnWG befinden sich Letztverbraucher, welche Energie (Gas) beziehen, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann, in der Ersatzversorgung.
Die Ersatzversorgung wird vom aktuellen Grundversorger des Netzgebietes der Gasversorgung Ismaning GmbH durchgeführt. Welches Energieversorgungsunternehmen derzeit Grundversorger im Netzgebiet ist, ist oben nachzulesen.
Die Preise und Bedingungen der Ersatzversorgungsbelieferung sind auf der Internetseite des Grundversorgers zu finden.