Netzbetreiber auf dem Versorgungsgebiet der Gemeinde Ismaning ist die SVI – Stromversorgung Ismaning GmbH. Im Netzgebiet gelten die Technischen Bedingungen der Bayernwerk Netz GmbH:
- Technische Anschlussbedingungen für Mittelspannung auf Basis der Regelwerke vor dem Inkrafttreten der ab 01.11.2018 gültigen VDE-Richtlinie, Richtlinien, Formulare und Merkblätter.
- Technische Anschlussbedingungen für Mittel- und Hochspannung auf Basis der VDE-Richtlinien mit Inkrafttreten ab 01.11.2018, Richtlinien, Formulare und Merkblätter.
Wichtige Infos in der Übersicht:
Netzanschluss Niederspannung
Für einen Netzanschluss in Niederspannung mit einem Verbrauch von weniger als 100.000 kWh im Jahr finden Sie auf dieser Seite alle nötigen Informationen.
Anmeldungen
Ab sofort können Sie Ihre Anmeldungen für den Hausanschluss sowie von Einspeiseanlagen über das Onlineportal durchführen. Wir bitten Sie hierfür den nachfolgenden Link zu nutzen:
Anmeldung über Netzanschlussportal
Bedingungen
Der Netzanschluss erfolgt diskriminierungsfrei nach den Bedingungen der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV).
Falls Sie Mieter oder Pächter sind, holen Sie bitte zusätzlich die Genehmigung des Grundstückseigentümers ein: Dieser muss dem Netzanschluss zustimmen und auf dem Antragsformular unterschreiben.
Die Kosten für den Standard-Netzanschluss finden Sie in unserem Netzanschluss-Preisblatt.
Für die Errichtung eines Hausanschlusses sind die folgenden Bedingungen zu beachten. Wenn Sie Unterstützung benötigen, sprechen Sie mit Ihrem Architekten oder Installateur:
- Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz (TAB 2019) (gültig bis 31.03.2024)
- Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz (TAB 2023) (NEU: gültig ab 02.05.2024)
- Allgemeine Bedingungen über die netzorientierte Steuerung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen in Niederspannung gemäß § 14a EnWG (Stand 23.07.2024)
- VDE-AR-N 4100 Anwendungsregel: Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Niederspannungsnetz und deren Betrieb
- VDE-AR-N 4100: Anhang B
- VDE-AR-N 4105 Anwendungsregel: Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz
- VDE-AR-N 4105: Anhang E
- Merkblatt Eigenleistung Strom
Nach der Errichtung der Anlage erfolgt die Installation des Zählers, mit der die Inbetriebnahme der Anlage vollzogen wird. Der Zähler wird von uns bzw. Ihrem Messstellenbetreiber eingebaut. Um mit Strom versorgt zu werden, lassen Sie den Zähler-Antrag von uns oder von Ihrem Installateur ausfüllen. Wenn Sie keinen Liefervertrag abschließen, erhalten Sie Strom zu den Bedingungen der Grundversorgung.
Falls Sie einen Baustromanschluss beantragen möchten, nutzen Sie bitte folgenden Link:
Anmeldung zum Netzanschluss Strom (Weiterleitung zum Netzanschlussportal)
Weiterführende Infos zum Baustrom finden Sie im Bereich Bauen & Umziehen.
Anmeldung Erzeugungsanlage (Weiterleitung zum Netzanschlussportal)
Inbetriebsetzung Erzeugungsanlage
Stilllegungsanzeige EE-Erzeugungsanlage
Anmeldung Steckerfertige-PV-Anlage bis 600 W
Hinweis für Installateure:
Korrekturanmeldungen für PV-Anlagen oder Stromspeicher müssen ebenfalls über den oben aufgeführten Link angemeldet werden!
Formulare zum Herunterladen
VBEW-Hinweise für Photovoltaikanlagenbetreiber
Temperaturabhängige Lastprofile (TLP):
HZ0 (xls)
HZ1 (xls)
HZ2 (xls)
TLP-Verfahren
TMZ München 2008 - 2011 (xls)
Falls Sie den Netzanschluss nicht mehr benötigen, nehmen Sie die Abmeldung online vor:
Abmeldung über Netzanschlussportal
Wählen Sie dazu die Optionen:
- "Bestehenden Anschluss verändern"
- "Anschluss demontieren"
TN-C-System: Im TN-C-Netz sind Neutralleiter (N) und Schutzleiter (PE) im gesamten System in einem einzigen Leiter zusammengefasst, dem PEN-Leiter.
Informationen zum Anschluss steuerbarer Verbrauchseinrichtungen rund um die Novelle des §14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Mit dem Umbau des Energiesystems werden immer mehr steuerbare Verbrauchseinrichtungen, das sind zum Beispiel Wärmepumpen oder private Ladeeinrichtungen für Elektroautos, an die Stromnetze vor Ort angeschlossen. Dafür bauen die Betreiber der Stromverteilnetze die Infrastruktur aus.
Im Gebiet der SVI Stromversorgung Ismaning GmbH ist schon sehr viel passiert: Die Netze werden bereits massiv erweitert, um die Leistung der vielen Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien aufzunehmen. Punktuell kann es jedoch vorkommen, dass in einem Netzabschnitt zusätzliche steuerbare Verbrauchseinrichtungen schneller angeschlossen werden sollen, als das Netz erweitert werden kann. Für diese Fälle bietet die Novelle des §14a EnWG nun eine Lösung, die dabei hilft, die zusätzlichen steuerbaren Verbrauchseinrichtungen sicher im Netz einzubinden ohne dieses lokal zu überlasten.
Ab dem 1. Januar 2024 tritt für alle Verteilnetzbetreiber die neue gesetzliche Regelung §14a EnWG in Kraft. Die neue Regelung gilt für alle steuerbaren Verbrauchseinrichtungen, die ab dem 01.01.2024 in Betrieb genommen werden.
Anlagen ohne Vereinbarung zum bisherigen §14a EnWG sind davon ausgenommen. Bei Bestandsanlagen mit einer derartigen Vereinbarung sind Maßnahmen erst in einigen Jahren nötig – außer es sind jetzt umfassende Änderungen an der Anlage geplant.
Steuerbare Verbrauchseinrichtungen (steuVE) sind
- Wärmepumpen inkl. Notheizvorrichtungen (z.B. Heizstäbe),
- Private Ladeeinrichtung für E-Autos (Wallbox, mobile Ladeeinrichtung),
- Anlagen zur Raumkühlung,
- Stromspeicher mit Netzbezug,
die eine elektrische Leistung von mehr als 4,2 kW haben.
Was beinhalten die neuen Regelungen für Betreiber einer steuVE?
- Wer eine neue steuVE anschließen möchte, profitiert direkt von den neuen Regelungen. Denn sie gewährleisten, dass steuVE ohne Verzug an das Netz angeschlossen werden.
- Nur in Ausnahmesituationen, also im Fall einer drohenden Überlastung des lokalen Stromnetzes, dürfen Verteilnetzbetreiber steuVEs in den betroffenen Netzabschnitten flexibel steuern, indem sie die Leistung einzelner Anlagen kurzzeitig reduzieren – sozusagen „dimmen“.
- In den normalen Stromverbrauch des Haushalts darf und wird der Verteilnetzbetreiber nicht eingreifen. Außerdem ist für die steuVEs eine verbleibende Mindestleistung von je 4,2 kW gegeben, mit der sie im Falle einer Dimmung weiter genutzt werden können.
Wussten Sie schon…?
Verteilnetzbetreiber dürfen bereits heute einzelne Verbrauchseinrichtungen stundenweise abschalten (Inbetriebnahme vor 01.01.2024) – vorausgesetzt ihre Betreiber sind damit einverstanden. Im Gegenzug profitieren die Betreiber der Anlagen von vergünstigten Netzentgelten. Die neue Regelung nach §14a EnWG baut dieses Konzept weiter aus.
Das gilt für bestehende Anlagen
Bestehende Anlagen sind nur von den neuen Regelungen berührt, wenn zum jetzigen Zeitpunkt mit der SVI Stromversorgung Ismaning GmbH eine Vereinbarung zur Steuerung dieser Anlage vereinbart wurde. In diesem Fall ist ein Funkrundsteuerempfänger für die Anlage im Zählerschrank mit verbaut.
Netzkunden haben aber noch Zeit: Die Anlage muss erst bis zum 01.01.2029 in die neue Regelung überführt werden. Aktuell gibt es hier für unsere Kunden also nichts zu tun.
Wenn keine Vereinbarung zum bestehenden §14a EnWG mit der SVI Stromversorgung Ismaning GmbH zur Steuerung der Anlage getroffen wurde, ist diese von den neuen Regelungen der Bundesnetzagentur ausgenommen. Netzkunden können aber freiwillig in die neue Regelung wechseln und von niedrigeren Netzentgelten profitieren. Dazu kontaktieren Sie am besten Ihren Elektroinstallateur.
Wichtig: Bei umfassenden Änderungen der bestehenden Anlage, etwa einer erheblichen Leistungserhöhung oder dem Einbau zusätzlicher Geräte, kann es sein, dass die neue Regelung greift. Auch hier weiß ihr Elektroinstallateur Bescheid.
Wichtig:
Für bestehende Nachtspeicherheizungen bleiben die derzeit geltenden Regeln nach bisherigem §14a EnWG bestehen.
Das gilt für Neuanlagen
Wer eine Anlage ab dem 01.01.2024 in Betrieb nimmt profitiert direkt von den neuen Regelungen: Denn der Anschluss der steuVE ans Netz ist nun gesetzlich garantiert.
Die Anmeldung einer neuen steuVE erfolgt über Ihren Elektroinstallateur. Diese melden Ihre Anlage hier an:
Onlineportal ...
Nach der neuen Regelung haben Netzkundinnen und -kunden die Wahl zwischen mehreren Tarifsystemen, den sogenannten Modulen. Nähere Informationen zu den preislichen Vorteilen der einzelnen Module finden Sie in unserem Preisblatt zu den Netzentgelten (Lieferanten > Abrechnungsinformationen).
Verteilnetzbetreiber dürfen bereits heute einzelne Verbrauchseinrichtungen stundenweise abschalten (Inbetriebnahme vor 01.01.2024) – vorausgesetzt ihre Betreiber sind damit einverstanden. Im Gegenzug profitieren die Betreiber der Anlagen von vergünstigten Netzentgelten. Die neue Regelung nach §14a EnWG baut dieses Konzept weiter aus.
Wie funktioniert künftig bei Neuanlagen die Steuerung durch den Verteilnetzbetreiber technisch?
Zur Steuerung durch den Netzbetreiber wird künftig ein Steuergerät im Zählerschrank verbaut, das direkt mit der steuVE verbunden ist. Bisher werden die Anlagen über Funkrundsteuerempfänger gesteuert. Bei einem Netzengpass wird so die Leistung der Anlage auf einen bestimmten Leistungswert (min. 4,2 kW) gedrosselt. Das Steuergerät erhält über ein intelligentes Messsystem (Smart Meter Gateway) Signale vom Netzbetreiber. Die Notwendigkeit zur Steuerung ergibt sich auf Basis aktueller Messdaten aus dem Stromnetz.
Gibt es auch die Möglichkeit meine neue steuVE nicht vom Verteilnetzbetreiber steuern zu lassen?
Nein. Wenn Ihre steuVE mit einer Leistung über 4,2 kW ab dem 01.01.2024 in Betrieb geht, fällt diese unter die neuen Regelungen aus dem §14a EnWG.
Werde ich zu bestimmten Zeiten nicht mehr mit Strom versorgt?
Nein. Der Verteilnetzbetreiber darf nur im Fall einer Gefährdung der Sicherheit des Netzes den Leistungsbezug der einzelnen steuVE dimmen. Der normale Strombezug des Haushalts bleibt davon unberührt.
Muss ich damit rechnen, dass mein E-Auto nicht lädt oder meine Wärmepumpe nicht mehr heizt?
Nein. Wenn Verteilnetzbetreiber Anlagen dimmen, bleiben für die Anlagen mindestens 4,2 kW Leistung verfügbar. So können Wärmepumpen weiterheizen und Elektroautos weiterhin laden – nur eben etwas langsamer als sonst. Die Bundesnetzagentur geht davon aus, dass Eingriffe nur in seltenen Fällen notwendig sein werden.
Kann es durch den verstärkten Einbau von Wärmepumpen und Ladeeinrichtungen zu Stromausfällen kommen?
Nein. Es kann in einzelnen Netzabschnitten vorübergehend notwendig sein, steuVEs bei maximalem Leistungsbezug kurzzeitig zu dimmen, weil das Netz an dieser Stelle noch verstärkt werden muss. Die neue Regelung dient dazu Netzsicherheit zu gewährleisten.
Welche Regelungen gelten zu §14a Bestandsanlagen (Inbetriebnahme bis zum 31.12.2023)?
Aufgrund der zunehmenden dezentralen Einspeisung erneuerbarer Energien kommt es immer öfter zu Transportengpässen im Stromnetz. Um diese zu vermeiden, greifen die Übertragungsnetzbetreiber (als Verantwortlicher für die Systemstabilität) in die Erzeugung von fossilen Kraftwerken und von erneuerbaren Energien-Anlagen ein. Dadurch wird sichergestellt, dass der Stromtransport immer im Rahmen der Übertragungskapazität des Netzes liegt.
Um Eingriffe zu reduzieren, können die bei der Stromversorgung Haar angeschlossenen Wärmepumpen und Direktheizungen jedes Jahr im Zeitraum vom 01. November bis 31. März des Folgejahres entsprechend gesteuert (davon ausgenommen: Samstage und Sonntage, bay. Schulferien und Feiertage) werden.
Insbesondere während der kalten Jahreszeit kommt es häufig zu Transportengpässen, da niedrige Temperaturen und ein hoher Strom- und Wärmebedarf zusammenkommen. Durch die zusätzliche Nutzung kleinteiliger und steuerbarer Verbraucher soll die Flexibilität des Gesamtenergiesystems erhöht und somit ein Beitrag zur sicheren und dezentralen Energiewende in Bayern und Deutschland geleistet werden.
Konkret erfolgen im Schaltfall die Schaltungen zu den nachfolgenden Zeiten:
• ab 07:37 Uhr für maximal eine Stunde
• ab 21:58 Uhr für maximal eine Stunde
Durch die Nutzung aller zur Verfügung stehenden Flexibilitäten lassen sich Kosten einsparen, zukünftiger Netzausbau auf ein volkswirtschaftlich sinnvolles Minimum reduzieren und die Energiewende beschleunigen - ohne dass es zu Komforteinbußen hinsichtlich Systemsicherheit kommt.
Der Nutzen dieser Maßnahme wurde auch im Kooperationsprojekt „HeatFlex“ gemeinsam mit der TenneT TSO GmbH untersucht und bewertet.
Hinweis: Die Schaltung erfolgt auf rechtlicher Grundlage des § 14 a des Energiewirtschaftsgesetzes. Sie erhalten im Gegenzug reduzierte Netzentgelte für Ihre Verbrauchsstelle.
Kontakt
Die für Sie passenden Ansprechpartner im Netzbereich finden Sie im folgenden Datenblatt:
Ihre Ansprechpartner sind:
• Kommunikationsdatenblatt
Melitta Kenst
Telefon 089/960 576 - 11 (Fax -70)
E-Mail:
• Stromanschlüsse
Christian Häusler
Telefon 089/ 960 576 - 21 (Fax -70)
E-Mail
Sandra Voith
Telefon 089/960 576 - 37 (Fax -70)
E-Mail
• Elektromeister
Robert Grüner
Telefon 089/960 576 - 13 (Fax -70)
E-Mail