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Foto Strom-Lieferanten

Netzinfos für Gas-Lieferanten

In unserem Lieferantenbereich finden Sie alle wichtigen Informationen zu unseren Marktrollen als Lieferant bzw. Messstellenbetreiber/ Messdienstleister. Wir bieten Ihnen hier Verträge zum Download an und stellen Informationen zur Abrechnung und zum Sperrprozess bereit.

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Verträge

Wir als Verteilnetzbetreiber stellen Ihnen als Lieferanten hier einen Lieferantenrahmenvertrag zur Verfügung. Unsere Verträge entsprechen den Vorlagen der Bundesnetzagentur. Die Abrechnung geschieht auf Grundlage der jeweils gültigen Entgeltblätter, die Sie in unseren Abrechnungsinformationen finden.

  Lieferantenrahmenvertrag nach KOV XIII

Sollten Sie als Gaslieferant Interesse am elektronischen Rechnungsautausch nach GPKE (im Format "INVOIC") haben, so bieten wir Ihnen hier unseren EDI-Vertrag an:

  EDI Rahmenvereinbarung

Messstellenbetrieb

  Messrahmenvertrag

  Messstellenrahmenvertrag

 

Abrechnungsinformationen

Netzentgelte

Die Netzentgelte der GVI basieren auf der Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Erdgasversorgungsnetzen (Gasnetzentgeltverordnung - GasNEV) vom 25.07.2005 und wurden mit Bescheid der Regierung Oberbayern vom 27.04.2007 genehmigt:

  Netzentgelte endgültig ab 01.01.2024

Übersicht der abrechnungsrelevanten Monatsberennwerte

  Monatsbrennwerte Übersicht 2024

  Monatsbrennwerte Übersicht 2023

  Monatsbrennwerte Übersicht 2022

Mehr-/Mindermengen

Bei der Abrechnung von Mehr-/ Mindermengen richten wir uns nach den von Trading Hub Europe (THE) veröffentlichten Preisen. Diese finden Sie hier:

  Mehr-Mindermengenpreise

Sperrungen

Als Netzbetreiber sind wir dafür zuständig, den Netzanschluss Ihres belieferten Kunden zu unterbrechen, wenn die entsprechenden Voraussetzungen hierfür vorliegen. Die Voraussetzungen sind erfüllt, wenn

  • Sie als Lieferant uns versichern, dass Sie auf Grund des mit dem Kunden abgeschlossenen Liefervertrags zur Veranlassung der Sperrung berechtigt sind.
  • Sie uns versichern, dass die zur Sperrung erforderlichen Voraussetzungen vorliegen und dass dem Kunden keine Einwendungen und Einreden zustehen, welche diese Voraussetzungen der Unterbrechung entfallen lassen.
  • Sie als Lieferant uns versichern, dass die Sperrung verhältnismäßig ist.
  • Sie als Lieferant uns als Netzbetreiber von sämtlichen Schadensersatzansprüchen freistellen, die sich aus einer unberechtigten Sperrung ergeben können.

Für einen Sperr- bzw. Entsperrauftrag nutzen Sie bitte folgendes Formular:   Sperrauftrag

Informationen zum Netzanschluss können Sie dem Menüpunkt Gasnetz entnehmen.

Besonderheiten Gas

Im Gegensatz zu Strom ist ein Anschluss im Gasnetz nicht überall möglich. Ob in Ihrer Straße eine Gasversorgung realisierbar ist, erfahren Sie bei uns. Rufen Sie uns dazu einfach an: Tel. 089 960 576 - 0.

Im Netzgebiet werden Gaskunden aus dem Marktgebiet Trading Hub Europe versorgt.

 

 


GEMEINSAM FÜR SIE DA:

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