Alles Wissenswerte rund um Planung und Umsetzung
Wenn Sie selbst Strom erzeugen und in das öffentliche Verteilungsnetz in Ismaning einspeisen möchten, sollten Sie sich vorher gut informieren, denn es gibt vieles zu beachten. Um Ihnen diese Vorbereitungen zu erleichtern, haben wir Ihnen hier Informationen zu den allgemeinen Meldepflichten zusammengestellt.
Als Netzbetreiber der Gemeinde Ismaning sind wir Ihr Ansprechpartner für den Anschluss dieser Anlagen sowie die Vergütung der eingespeisten beziehungsweise erzeugten Strommengen in unserem Netzgebiet.
Allgemeine Informationen
Bei Interesse an der Installation einer Strom-Eigenerzeugungsanlage z. B. einer Photovoltaikanlage beachten Sie bitte folgendes:
- Der Netzbetreiber (SVI) sollte schon in der Planungsphase mit eingebunden werden.
- Die Anmeldung der Anlage bei Neubau oder Erweiterung muss vor Baubeginn erfolgen.
(WICHTIG: Anlagen deren Anmeldung nach Baubeginn erfolgt, haben keinen Anspruch auf Anschluss). - Weiterführende Infos zur Anmeldung und Inbetriebsetzung Ihrer Erzeugungsanlage finden Sie hier.
Wichtige Infos in der Übersicht
Sie möchten eine Erzeugungsanlagen ans Netz anschließen?
Dann verschaffen Sie sich unter folgendem Link einen Überblick aller Arbeitsschritte – von der Anmeldung bis zur Abnahme Ihrer Anlage:
Balkonanlagen gewinnen immer mehr an Popularität. Kein Wunder: Diese Kleinanlagen sind auch geeignet für Mietwohnungen und zudem schnell installiert.
Informieren Sie sich vor dem Kauf einer Anlage über technische Details zu Anschluss und Inbetriebnahme:
Wichtig: Anmeldung im Marktstammdatenregister
Alle steckerfertigen Anlagen (Balkonkraftwerke) sind im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur zu registrieren:
Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur
Bis zu einer installierten Modulleistung von 2.000 Watt und maximal 800 Watt Wechselrichterleistung ist keine gesonderte Anmeldung Ihrer steckerfertigen Anlage (Balkonkraftwerk) bei uns als Ihrem Netzbetreiber erforderlich.
Wir kümmern uns automatisch um die Beauftragung eines evtl. erforderlichen Zählerwechsels.
Jede Anlage muss seit Anfang 2019 im Marktstammdatenregister (kurz: MaStR) eingetragen werden. Diese Meldung muss vier Wochen nach Inbetriebnahme erfolgen.
Das gilt für Neuanlagen ebenso wie für Bestandsanlagen. Eine verspätete oder fehlende Anmeldung führt zu einer Kürzung der Vergütungen.
Was ist das Marktstammdatenregister?
Das Marktstammdatenregister ist seit Anfang 2019 das zentrale Register für alle stromerzeugenden Anlagen. Damit löst es die bisherigen Meldearten nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) ab. Ziel ist es, alle dezentralen Anlagen in Deutschland in einer Datenbank zu verwalten, damit der Öffentlichkeit qualifizierte Daten zum Strommarkt zur Verfügung gestellt werden können.
Wer muss melden?
Kurz: Jeder, der eine Anlage betreibt, die Strom erzeugt. Dazu gehören Photovoltaikanlagen, Blockheizkraftwerke, Kraft-Wärmekopplungs-Anlagen, Biogasanlagen ebenso wie Batteriespeicher, Notstromaggregate oder Balkonkraftwerke.
Auch wenn Sie Ihre Anlage bereits bei der Bundesnetzagentur oder bei Ihrem Netzbetreiber angemeldet haben, müssen Sie übrigens neu eintragen.
Bis wann muss man melden?
Jede Anlage, die vor dem 31.01.2019 in Betrieb gegangen ist, muss bis Ende Januar 2021 eingetragen werden. Für neue Anlagen gilt eine Frist von einem Monat ab Inbetriebnahme.
Was passiert, wenn man seine Anlage nicht meldet?
Wer seine Anlage nicht registriert, riskiert den Verlust der EEG-Vergütung. Darüber hinaus kann die Regulierungsbehörde ein Bußgeld verhängen.
Das MaStR finden Sie im Internet unter: www.marktstammdatenregister.de
Ein Infoflyer zum Download ist hier erhältlich: MaStR Flyer
Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) enthält die grundlegenden Regelungen rund um das Recht der leitungsgebundenen Energie.
Regelungen zur Einspeisung erneuerbarer Energie (Photovoltaik oder Kraft-Wärme-Kopplung) und deren Vergütung sind in Deutschland im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) festgelegt. Damit bilden sie die rechtliche Grundlage für die Einspeisung und Vergütung der in einer Eigenerzeugungsanlage erzeugten Energie.
Die Registrierungspflicht im Marktstammdatenregister (MaStR) für alle Erzeugungsanlagen ist in der Marktstammdatenregisterverordnung geregelt.
Erneuerbare-Energien-Gesetz EEG
Wichtige Hinweise zur Besteuerung von Photovoltaikanlagen
Private Hausbesitzer werden steuerlich zum Unternehmer mit entsprechenden Pflichten, sobald sie eine Photovoltaikanlage errichten und den erzeugten Strom in das öffentliche Netz einspeisen. Bitte beachten Sie die Hinweise des Bayerischen Bundesamtes für Steuern.
Informationen, Links und Unterlagen zum Netzanschluss finden Sie hier.