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Zählerwechsel auf Wunsch für Endkunden

Zählerwechsel auf Wunsch für Endkunden

Die SVI Stromversorgung Ismaning GmbH startet den stufenweisen Einbau von intelligenten Messsystemen (iMSys) für bestimmte Verbrauchs- und Erzeugungsgruppen (über 6.000 kWh und/oder über 7 kW). Der Zeitpunkt für den Wechsel hängt unter anderem vom Alter Ihres aktuellen Zählers und seiner Eichfrist ab. 

Normalerweise informieren wir Sie mindestens 3 Monate vor dem geplanten Zählerwechsel. Dazu bekommen Sie ein Schreiben von uns zugeschickt.

Das Angebot zum Wechsel des bestehenden Zählers auf ein intelligentes Messsystem ist derzeit nur für folgende Kundengruppen nutzbar:

  • Bezugskunden mit einem Verbrauch ≤ 100.000 kWh/a
  • Einspeiser mit einer Anlagenleistung > 1 ≤ 25 kWp

Bei folgenden Konstellationen schließen wir derzeit aus technischen Gründen den Wechsel auf ein intelligentes Messsystem aus:

  • Anlagen, die unter die §14a EnWG-Regelung (Wärmepumpen, Wallboxen, Anlagen zur Raumkühlung und Stromspeicher) fallen
  • Anlagen, bei denen am Zählerplatz keine ausreichende Mobilfunkverbindung vorhanden ist
  • Anlagen, in denen die beantragte Zählerart bereits verbaut ist
  • Messstellenbetrieb, der von einem anderen Anbieter durchgeführt wird

Infos zum Unterschied zwischen moderner Messeinrichtung (mME) und intelligentem Messsystem (iMSys)

 

Sie haben jetzt schon Interesse an einer mME oder einem iMSys?

Dann registrieren Sie sich schnell & einfach über unser Antragsformular.

Bitte beachten Sie, dass durch einen vorzeitigen Einbau einmalig Mehrkosten auf Sie zukommen. Preise für den Zählerwechsel auf Wunsch und die jährlichen Kosten zum Zähler entnehmen Sie unserem aktuell gültigen   Preisblatt.

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Auszug aus dem Preisblatt Preis je Messlokation
 Auszug aus dem Preisblatt
 Preis je Messlokation
Euro / nettoEuro / brutto1
 Zählerwechsel auf Wunsch mME  96,64  115,00
 Zählerwechsel auf Wunsch iMSys bis 31.12.2024    
Verbrauch ² über 6.000 kWh/a bis einschließlich 100.000 kWh/a   96,64  115,00 
Einspeiser über 7 kW bis einschließlich 25 kW  96,64  115,00
Verbrauch ² über 3.000 kWh/a bis einschließlich 6.000 kWh/a  441,18  525,00
Einspeiser bis einschließlich 7 kW  441,18  525,00
Verbrauch ² bis einschließlich 3.000 kWh/a 672,27 800,00


 ¹inkl. 19 % Umsatzsteuer    ²Durchschnittsjahresverbrauch der letzten 3 Jahre      Stand: 01.01.2024

Infos zur modernen Messeinrichtung

Die moderne Messeinrichtung erfasst den Energieverbrauch und den dazugehörigen Verbrauchszeitraum. Diese kann mittels eines zertifizierten Kommunikationsadapters sicher in ein Kommunikationsnetz eingebunden werden (in der Standardauslieferung nicht enthalten).

Somit erfüllt diese alle Anforderungen des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG).

Tipp: Nach Eingabe Ihres individuellen PINs können Sie Ihre persönlichen Verbräuche für die Zeiträume von einem Tag, einer Woche, einem Monat und einem ganzen Jahr in einem separaten Register erfassen und einsehen. 

Historische Werte können für einen Zeitraum von zwei Jahren rückwirkend eingesehen werden. Sie können diese Infodaten auch zurücksetzen und den Erfassungszeitraum neu festlegen. So können Sie Ihren Verbrauch im gewünschten Zeitraum nachvollziehen.

Alle Funktionen auf einen Blick

Zum Vergrößern aufs Bild klicken:

Bekomme ich ein intelligentes Messsystem?

Ob Sie eine moderne Messeinrichtung (mME) oder ein intelligentes Messsystem (iMSys) erhalten, hängt von Ihrem Stromverbrauch oder von der Einspeiseleistung Ihrer Erzeugungsanlage ab.

Falls Sie nicht genau wissen, welchen Zähler Sie erhalten, können Sie es über folgenden Test herausfinden:

Machen Sie jetzt den Test!

*Diesen finden Sie auf Ihrer Stromrechnung.
* Wie z.B. Wärmepumpen, Speicherheizungen und ggf. auch Elektromobile


Ergebnis:

Sie erhalten zukünftig ein intelligentes Messsystem.


Ergebnis:

Sie erhalten zukünftig eine moderne Messeinrichtung.

Ergebnis:

Bei Ihnen ist derzeit kein Zählerwechsel auf eine neue Zählertechnik geplant.

Antrag Zählerwechsel auf Wunsch

Ihre Adresse (Auftraggeber / Rechnungsanschrift)
Wir verwenden die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse und Telefon/Mobilnummer ausschließlich für die Benachrichtigung und organisatorische Abstimmungen im Zusammenhang mit Ihrer Anfrage.
Preise und sonstige Bedingungen
 
Für den Messstellenbetrieb stellen wir entsprechend Ihrem jährlichen Verbrauch oder Ihrer Erzeugungsleistung einen jährlichen Betrag gemäß unserem gültigen  Preisblatt in Rechnung. Durch die Nutzung der modernen Messeinrichtung, bzw. des intelligenten Messsystems kommt ein Vertrag zwischen Ihnen und uns gemäß   § 9 Abs.3 Messstellenbetriebsgesetz zustande. 
 
Der Auftrag steht unter dem Vorbehalt der technischen Umsetzbarkeit des Einbaus. Sollte sich daher im Rahmen der Machbarkeitsprüfung herausstellen, dass Ihre Messstelle noch nicht umrüstbar ist, sind wir nicht verpflichtet, einen vorzeitigen Einbau der modernen Messeinrichtung oder des intelligenten Messsystems vorzunehmen.
 
Alle von uns eingesetzten Zähler genügen den gesetzlichen Anforderungen. Die Funktionsfähigkeit und Kompatibilität mit der Hardware von Drittanbietern liegt nicht unseren Verantwortungsbereich. Wünsche nach bestimmten Zählerherstellern können wir nicht berücksichtigen.
 
Auftragserteilung

Neben diesem Auftrag gelten die Bedingungen des Messstellenbetriebsgesetzes mit Regelungen zum Umfang und den Voraussetzungen des Messstellenbetriebes. Hinweise zu Ihren Widerrufsmöglichkeiten finden Sie hier:
 
Nach Ablauf einer 14-tägigen Widerrufsfrist wird ihr Auftrag in die Umsetzung gebracht. Die Umsetzungsdauer beträgt in der Regel 3 Monate.


GEMEINSAM FÜR SIE DA:

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