Hier finden Sie alle nötigen Informationen für Ihren Gasanschluss.
Ob ein Gasnetzanschluss für Ihre Immobilie möglich ist, ist von verschiedenen Bedingungen abhängig. Dazu gehören die Lage des Standortes, die benötigte Leistung, der Jahresverbrauch usw. Sobald wir die nötigen Angaben von Ihnen erhalten haben, erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot für den Netzanschluss.
Alles Wichtige in der Übersicht
Der Netzbetreiber oder dessen Beauftragter führt die Herstellung oder Änderung des Netzanschlusses durch. Dabei sind Wünsche des Anschlussnehmers angemessen zu berücksichtigen. Art, Zahl und Lage der Netzanschlüsse werden nach Beteiligung des Anschlussnehmers und unter Wahrung seiner berechtigten Interessen vom Netzbetreiber nach den anerkannten Regeln der Technik bestimmt.
Hier finden Sie die Technischen Mindestanforderungen für Gas im Niederdruck (TMA-GAS ND):
Beschreibung Technische Mindestanforderungen
Die Inbetriebsetzung erfolgt durch den Netzbetreiber nach Anzeige der Fertigstellung. Sie wird von dem Installationsunternehmen, dass die Arbeiten an der Gasanlage ausgeführt hat, in Auftrag gegeben.
Der Zähler wird vom Messstellenbetreiber eingebaut: Das kann ein Messstellenbetreiber Ihrer Wahl sein oder wir als Netzbetreiber übernehmen dies für Sie. Ihr Installateur oder ein Mitarbeiter von uns füllt dann den Zähler-Antrag aus und Sie können mit Gas eines Lieferanten Ihrer Wahl versorgt werden. Sollten Sie keinen Liefervertrag abschließen, wird die Gaslieferung vom Grundversorger übernommen.
Die Stilllegung ist eine Maßnahme, bei der die Anschlussleitung durchtrennt und die Abzweigstelle an der Versorgungsleitung zurück gebaut wird. Im Regelfall ist hierzu Tiefbau erforderlich. Damit wird die Versorgung der Gasanlage dauerhaft unmöglich. Anzuwenden ist die Stilllegung beispielsweise bei einem Abriss des Gebäudes.
Die Außerbetriebnahme ist eine besondere Maßnahme, bei der der Medienfluss unterbrochen und damit eine Versorgung der Gasanlage befristet unmöglich wird.
Achtung: Die Anschlussleitung steht bis ins Gebäude unter Druck! Anzuwenden ist die Außerbetriebnahme bei einer Gebäudesanierung, die keinen Abriss des Baukörpers, sondern beispielsweise Änderung im Innenausbau umfasst.
Diese Vordrucke gelten nur für Entfernungen von Messeinrichtungen in Wohnungen. Anzuwenden ist die Entfernung der Messeinrichtung z. B. bei Wegfall der Gas-Etagenheizung. Ansonsten sind die gesonderten Vordrucke zur Außerbetriebnahme/Stilllegung zu verwenden.
Formular Entfernung der Messeinrichtung
Finden Sie hier den Antrag auf Kaminzuteilung sowie für die Abnahme der Abgasanlage:
Antrag auf Kaminzuteilung/Abnahme der Abgasanlage
Wenn Sie von einem Vertrag zurücktreten möchten, lassen Sie uns bitte diesen Antrag auf Widerruf eines Vertrages zukommen:
Antrag auf Widerruf eines Vertrages/Gas
Der Netzanschluss erfolgt diskriminierungsfrei nach den Bedingungen der Niederspannungsanschlussverordnung (NDAV).
Hier finden Sie die Ergänzenden Bedingungen des Netzbetreibers Gasversorgung Ismaning GmbH zur Niederdruckanschlussverordnung (NDAV):