In unserem Lieferantenbereich finden Sie alle wichtigen Informationen zu unseren Marktrollen als Lieferant bzw. Messstellenbetreiber/ Messdienstleister. Wir bieten Ihnen hier Verträge zum Download an und stellen Informationen zur Abrechnung und zum Sperrprozess bereit.
Wichtige Infos in der Übersicht
Wir als Verteilnetzbetreiber stellen Ihnen als Lieferanten hier einen Lieferantenrahmenvertrag zur Verfügung. Unsere Verträge entsprechen den Vorlagen der Bundesnetzagentur. Die Abrechnung geschieht auf Grundlage der jeweils gültigen Entgeltblätter, die Sie in unseren Abrechnungsinformationen finden.
Die für Sie als auch Ihren Lieferanten relevanten Netz-, ggf. Mess- und Abrechnungsentgelte entnehmen Sie bitte dem Preisblatt (> Abrechnungsinformationen).
Sollten Sie als Stromlieferant Interesse am elektronischen Rechnungsaustausch nach GPKE (im Format "INVOIC") haben, so bieten wir Ihnen hier unseren EDI-Vertrag an:
Hier finden Sie alle relevanten Abrechnungsinformationen für Lieferanten:
Preisblatt endgültige Netzentgelte ab 01.01.2024
Referenzpreisblatt zur Ermittlung der vermiedenen Netzentgelte nach § 18 Abs. 2 StromNEV:
Preisblatt vermiedene Netzentgelte ab 01.01.2018
Hinweis zu Netzentgelten für 2024
Wir weisen darauf hin, dass wegen der noch nicht vollständigen Datengrundlage von einer Veröffentlichung verbindlicher Netzentgelte für das Jahr 2024 gemäß § 20 Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) zum derzeitigen Zeitpunkt abgesehen wurde. Stattdessen erfolgt eine Veröffentlichung voraussichtlicher Netzentgelte. Die späteren verbindlichen Entgelte für das Jahr 2024 können von den nachstehenden voraussichtlichen Netzentgelten abweichen.
Preise für Mehr-/ Mindermengen SLP
Bei der Abrechnung von Mehr-/ Mindermengen richten wir uns nach den vom BDWE veröffentlichten Preisen. Diese finden Sie hier:
Mehr-/Mindermengen-Abrechnung Strom
Hochlastzeitfenster
Als Netzbetreiber sind wir dafür zuständig, den Netzanschluss Ihres belieferten Kunden zu unterbrechen, wenn die entsprechenden Voraussetzungen hierfür vorliegen. Die Voraussetzungen sind erfüllt, wenn
- Sie als Lieferant uns versichern, dass Sie auf Grund des mit dem Kunden abgeschlossenen Liefervertrags zur Veranlassung der Sperrung berechtigt sind.
- Sie uns versichern, dass die zur Sperrung erforderlichen Voraussetzungen vorliegen und dass dem Kunden keine Einwendungen und Einreden zustehen, welche diese Voraussetzungen der Unterbrechung entfallen lassen.
- Sie als Lieferant uns versichern, dass die Sperrung verhältnismäßig ist.
- Sie als Lieferant uns als Netzbetreiber von sämtlichen Schadensersatzansprüchen freistellen, die sich aus einer unberechtigten Sperrung ergeben können.
Für einen Sperr- bzw. Entsperrauftrag nutzen Sie bitte folgendes Formular: Sperrauftrag
Informationen zum Netzanschluss können Sie dem Menüpunkt Stromnetz entnehmen.
Besonderheiten Strom
Der Übertragungsnetzbetreiber für Stromkunden ist die TenneT TSO GmbH. Für die Standardlastprofile kommt die Obergrenze von 100.000 kWh zum Einsatz. Die Standardlastprofile werden entsprechend der Leitfaden des BDEW verwendet (siehe auch Anlage 3 zum Lieferantenvertrag Strom).