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Aktuelle Infos zur Strompreisbremse

Gültig ab dem 01. März 2023 | Der völkerrechtswidrige Angriff Russlands auf die Ukraine hat die ohnehin angespannte Lage (Preissteigerungen seit Frühjahr 2021 aufgrund der Konjunkturerholung nach den Coronamaßnahmen) auf den Energiemärkten drastisch verschärft.

Das hat zu zu extremen Preissteigerungen geführt. Um diese extremen Kosten abzufangen, wurde seitens der Regierung für Stromkunden das Entlastungspaket „Strompreisbremse“ beschlossen. Hiermit möchten wir Sie über die wesentlichen Bestandteile informieren:

  • Für alle Stromkunden gelten ab dem 01. März 2023 feste Preisobergrenzen für einen gesetzlich definierten Verbrauch (Basiskontingent je nach Verbrauchsgruppe). Jeder Stromkunde zahlt für das Basiskontingent bundesweit den gleichen Preis. Die Mengen, die das Basiskontingent überschreiten, werden mit den vertraglich vereinbarten Preisen der SVI berechnet.
  • Die Basiskontingente und die Preisbremsen wurden seitens der Regierung so definiert, dass weiterhin Anreize zum Energiesparen bestehen. Bleiben Sie mit Ihrem Verbrauch in 2023 innerhalb des Kontingents, werden nur die stattlich festgelegten Preisobergrenzen abgerechnet.
  • Ab März 2023 müssen die Energielieferanten die monatlichen Abschlagszahlungen entsprechend der Strompreisbremse anpassen. Im Februar bzw. März erfolgt eine schriftliche Information an alle Stromkunden (gemäß den gesetzlichen Vorgaben) über die Preise, künftigen monatlichen Stromabschläge und das jeweilige Basiskontingent.
  • Die Abschläge für Januar und Februar 2023 werden im ersten Schritt anhand der veröffentlichten Strompreise der SVI ab dem 01.01.2023 veranschlagt. Der Gesetzgeber gibt dem Versorger vor, dass erst im März den Stromkunden auch rückwirkend die Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 zugute gebracht werden können. Somit werden im März 2023 zusätzlich zur Abschlagsreduzierung die Entlastungsbeiträge für Januar und Februar 2023 rückwirkend angerechnet.

- Alle Stromkunden werden ab dem 01.03.2023 von den hohen Strompreisen entlastet.

- Preise und Basiskontingente
Stromkunden (je Entnahmestelle) mit einem Jahresverbrauch bis 30.000 kWh/Jahr
- Basiskontingent 80 % für die Strommengen in kWh (Prognose 2022 = Verbrauch 2021)
- Fixer Arbeitspreis 40,00 Ct/kWh (brutto), inklusive Netzentgelten, Messstellenentgelten und staatlich veranlassten Preisbestandteilen

Stromkunden (je Entnahmestelle) mit einem Jahresverbrauch über 30.000 kWh/Jahr
- Basiskontingent 70 % für die Strommengen in kWh (Prognose 2022 = Verbrauch 2021)
- Fixer Arbeitspreis 13,00 Ct/kWh (netto), zuzüglich Netzentgelten, Messstellenentgelten und staatlich veranlassten Preisbestandteilen

- Das Gesetz gilt vom 01.01.2023 bis 31.12.2023, eine Verlängerung bis zum April 2024 ist derzeit wahrscheinlich. Damit wirkt die Strompreisbremse im gesamten Jahr 2023 und voraussichtlich bis zum April 2024.


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