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Informationen zur Strompreisbremse

Gesetzliche Informationspflicht der SVI-Stromversorgung Ismaning GmbH gemäß § 31 Abs. 2 StromPBG Allgemeine Informationen über die Entlastung Die Stromversorgung Ismaning (SVI), als Ihr Stromlieferant, möchte die Ismaninger Stromkunden über die Strompreisbremse informieren.

Um die Belastung der Energie- und Wärmekunden angesichts der stark gestiegenen Energiekosten zu dämpfen, hat die Bundesregierung Ende 2022 Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme beschlossen. Ab 1. März 2023 werden die Entlastungen umgesetzt.

Für Kunden mit einem Strombezug von max. 30 000 kWh pro Jahr wird der Stromarbeitspreis für einen Grundbedarf von 80 Prozent des aktuell prognostizierten Jahresverbrauchs auf 40 ct/kWh brutto (inklusive aller Steuern, Abgaben, Umlagen und Netzentgelte) begrenzt. Für Kunden mit einem jährlichen Verbrauch von mehr als 30.000 kWh erfolgt die Begrenzung des Arbeitspreises auf 13 ct/kWh zuzüglich Steuern, Abgaben, Umlagen und Netzentgelten für 70 Prozent des Verbrauchs im Kalenderjahr 2021. Für die Energie, die Verbraucherinnen und Verbraucher über die 80 Prozent bzw. 70 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs hinaus verbrauchen, zahlen sie den vertraglich vereinbarten Preis. Strom zu sparen senkt also auch während der Dauer der Strompreisbremse die Kosten.

Für die zuvor genannten Kunden gilt die Strompreisbremse aktuell vom 1. März bis zum 31. Dezember 2023. Dabei ist aber auch eine rückwirkende Entlastung für die Monate Januar und Februar 2023 vorgesehen. Die Bundesregierung hat ferner die Möglichkeit, die Laufzeit der Strompreisbremse durch Rechtsverordnung bis zum 30. April 2024 zu verlängern. Die Entlastungen werden aus Mitteln des Bundes und durch Überschusserlöse finanziert, die Stromproduzenten durch gestiegene Strompreise erreichen. Kunden müssen grundsätzlich nichts weiter tun. Die Entlastung erfolgt automatisch über uns als Stromversorger. Bei einer monatlichen Abschlags- oder Vorauszahlung sinken die monatlichen Abschläge oder Vorauszahlungsbeträge um den entsprechenden Entlastungsbetrag.

Die Entlastung wird bis zur endgültigen Verbrauchsabrechnung unter dem Vorbehalt der Rückforderung gewährt. Unternehmen, deren Entlastungsbeträge an sämtlichen Netzentnahmestellen zusammengenommen 150.000 Euro/Monat überschreiten werden, unterliegen besonderen Mitteilungspflichten. Die stark gestiegenen Energiepreise sind für die Kundinnen und Kunden eine große Herausforderung. Mit den Unterstützungsleistungen der Preisbremsen wird die Kostenbelastung zwar spürbar gedämpft, im Vergleich zu früheren Jahren jedoch hoch bleiben. Deshalb lohnt es sich auch weiterhin, Energie einzusparen. Je mehr Sie sparen, desto stärker profitieren Sie von der Preisbremse. Tipps zum Energiesparen finden Sie auf der Webseite www.sparenwasgeht.de .

Über die konkrete Höhe der Entlastung und ihre Abwicklung werden wir unsere Kunden noch individuell im Februar bzw. März 2023 in Textform informieren.

Ihre SVI-Stromversorgung Ismaning GmbH


GEMEINSAM FÜR SIE DA:

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